Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Sales Pro (Samuel Junas), Alte
Poststraße 16, 94036 Passau – gegenüber
Unternehmern und Kaufleuten
§1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die
Sales Pro mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
(nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Sales Pro
ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn Sales Pro in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der
Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten
Hinweises bedarf.
§2 Leistungen von Sales Pro / Mitwirkung des Kunden
1. 2. Sales Pro erbringt Dienstleistungen im Bereich der telefonischen Neukundenakquise,
einschließlich Onboarding, Vertriebs- und Ansprachearchitektur sowie KPI-/Monitoring-
Leistungen, jeweils nach Maßgabe des Vertrags bzw. der Individualvereinbarung. Ziel der
Zusammenarbeit ist der Aufbau und Betrieb eines strukturierten Akquiseprozesses sowie die
Vereinbarung qualifizierter Gesprächstermine zwischen dem Auftraggeber und potenziellen
Interessenten. Leistungsumfang und Preise richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen
erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in der von uns
vorgegebenen Form zu erbringen. Die Art, der Umfang und die Form der
Mitwirkungspflichten richten sich nach unseren Vorgaben, die wir unter Berücksichtigung
der berechtigten Interessen des Kunden festlegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich
insbesondere, während der Zusammenarbeit ausschließlich über die von uns angegebenen
Kommunikationswege zu kommunizieren und uns unverzüglich Rückmeldung zu Status und
Ausgang vereinbarter Termine zu geben (z. B. stattgefunden/nicht stattgefunden,
Ansprechpartner korrekt, grobe Einordnung). Änderungen oder Ergänzungen dieser
Vorgaben können von uns jederzeit mitgeteilt werden und sind vom Kunden unverzüglich
umzusetzen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach,
sind wir berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen. Ein
Anspruch des Kunden auf Rückzahlung bereits geleisteter Vergütungen besteht nicht, soweit
die Nichterbringung unserer Leistung auf der fehlenden Mitwirkung des Kunden beruht.(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Kontaktmaßnahmen im
Hinblick auf Datenschutz-, Wettbewerbs- und Telekommunikationsrecht.
(4) Die Leadrecherche stellt eine fortlaufende, monatlich zu erbringende Leistung dar und ist
unabhängig von der Anzahl tatsächlich zustande gekommener Gespräche zu vergüten.
Sofern die zur Bearbeitung vorgesehenen Leads vom Auftraggeber bereitgestellt werden, ist der
Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn jedes Abrechnungsmonats eine vollständige und den
nachfolgenden Kriterien entsprechende Leadliste in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
Ein Lead gilt nur dann als vertragsgemäß bereitgestellt, wenn dieser mindestens die folgenden
Angaben vollständig und korrekt enthält:
• vollständiger Unternehmensname,
• Unternehmenswebseite,
• vollständiger Name des Ansprechpartners (Geschäftsführer oder gleichwertige geschäftsführende
bzw. entscheidungsbefugte Position),
• gültige geschäftliche E-Mail-Adresse des Ansprechpartners oder des Unternehmens,
• erreichbare Telefonnummer,
• Unternehmensgröße gemäß der im Onboarding gemeinsam festgelegten Kriterien. Leads, die diese
Kriterien nicht erfüllen, gelten nicht als vertragsgemäß bereitgestellt.
Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten
Qualität nach, bleiben die Vergütungsansprüche von Sales Pro unberührt.
Etwaige Einschränkungen der Leistungserbringung oder der Zielerreichung, die auf unzureichende
oder fehlerhafte Leadlisten des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keine Minderungs-,
Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
(5) Ein qualifizierter Termin im Sinne dieses Vertrags liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen
kumulativ erfüllt sind:
1. Der Termin wurde mit einem Ansprechpartner vereinbart, der dem vereinbarten
Zielkundenprofil entspricht und über Entscheidungs- oder maßgeblichen Einfluss auf die
Kaufentscheidung verfügt oder diese intern weiterleiten kann.
2. Der Gesprächspartner hat im Rahmen des Erstkontakts ein grundsätzliches Interesse an der
vom Auftraggeber angebotenen Dienstleistung oder Lösung signalisiert.
3. Der Termin wurde dem Auftraggeber vorab mit Datum, Uhrzeit und Kontaktdaten des
Gesprächspartners mitgeteilt.
4. Der Termin findet statt.
Die inhaltliche Qualität des Gesprächs, der Verlauf des Termins sowie ein etwaiger
Vertragsabschluss sind ausdrücklich nicht geschuldet und stellen keine Voraussetzung für die
Qualifikation des Termins dar.Die Prüfung, ob ein Termin die vorstehenden Kriterien erfüllt, erfolgt anhand der objektiven
Voraussetzungen dieser Regelung.
(5a) Sales Pro garantiert das Erreichen des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zielkorridors an
qualifizierten Gesprächsterminen innerhalb des jeweiligen Abrechnungsmonats. Wird der
Zielkorridor nicht erreicht, erfolgt eine Nachleistung im darauffolgenden Leistungszeitraum, bis der
Zielkorridor erfüllt wurde. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Minderung, Schadenersatz oder
außerordentliche Kündigung entsteht hierdurch nicht.
(5b) Die Garantie gilt ausschließlich, wenn der Auftraggeber sämtliche Mitwirkungspflichten
vollständig erfüllt. Hierzu gehören insbesondere:
• Rückmeldung zu jedem Termin innerhalb von 24 Stunden
• Einhaltung der vereinbarten Zielgruppe und Angebotsstruktur
• Wahrnehmung der Termine durch den Auftraggeber
• Erreichbarkeit während üblicher Geschäftszeiten
• Nutzung der vereinbarten Kalender- und Kommunikationssysteme
Bei Verstoß entfällt die Garantie für den jeweiligen Monat vollständig.
(5c) Die Garantie entfällt, wenn Terminverhinderungen entstehen durch:
• Nichterscheinen des Auftraggebers
• interne Terminabsagen des Auftraggebers
• technische Nichterreichbarkeit
• Änderung des Angebots oder der Zielgruppe
• saisonale oder gesetzliche Einschränkungen außerhalb des Einflussbereichs von
Sales Pro
(6) Ein wirtschaftlicher Erfolg (insbesondere Umsatz oder Vertragsabschluss) wird nicht geschuldet.
Geschuldet ist ausschließlich das Erreichen des vereinbarten Zielkorridors an qualifizierten
Gesprächsterminen nach Maßgabe dieses Vertrags.
(7) Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus Vertrag und Individualvereinbarung. Sie können
insbesondere Onboarding, Vertriebs- und Ansprachearchitektur, operative Akquisetätigkeit,
Qualifizierung sowie KPI-/Monitoring- und Optimierungsleistungen umfassen.
(8) Sales Pro ist berechtigt, Art, Umfang und Ablauf der Leistung nach billigem Ermessen unter
Berücksichtigung der Interessen des Kunden festzulegen.
(9) Sales Pro ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Dritte,
Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Sales Pro bleibt gegenüber dem Auftraggeber
alleiniger Vertragspartner.
(10) Sofern die Unterbrechung der Leistungserbringung nicht von Sales Pro zu vertreten ist, bleibt
der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte oder vereinbarte Leistungen bestehen.(11) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Angebots und der Gesprächsinhalte selbst
verantwortlich. Sales Pro übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Haftung in Bezug auf das
Angebot oder die Konvertierung durch den Kunden.
(12) Der Kunde verpflichtet sich uns zu antworten und uns innerhalb von 7 Tagen Feedback zu
geben, wenn wir eine Änderung vorschlagen oder einen Meilenstein abliefern, sofern der Kunde
nicht aus wichtigem Grund an der fristgerechten Rückmeldung gehindert war.
§3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Sales Pro und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder, in
Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.
§4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Sales Pro angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die
mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für die vereinbarte Leadrecherche sowie für die im jeweiligen
Abrechnungsmonat zu erbringendem Akquisebetrieb ist monatlich im Voraus fällig. Diese
Zahlungsmodalität gilt für die gesamte vereinbarte Laufzeit der Zusammenarbeit und wiederholt
sich entsprechend für jeden Folgemonat automatisch, sofern keine abweichende
Individualvereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich ist der jeweilige Kalendermonat als
Leistungszeitraum.
(3) Die Leistungserbringung beginnt bzw. setzt sich ausschließlich nach erfolgreichem
Zahlungseingang bzw. erfolgreichem Zahlungseinzug über den eingesetzten Zahlungsdienstleister
fort. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist
Sales Pro berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung bzw. Mitwirkung
auszusetzen. Der Vergütungsanspruch für bereits abgerechnete Leistungszeiträume bleibt unberührt.
(4) Terminabsagen, Verschiebungen oder Nichtwahrnehmungen durch den Auftraggeber oder
dessen Mitarbeiter/Beauftragte gehen nicht zulasten von Sales Pro und berühren den
Vergütungsanspruch nicht.
(5) Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe.
Der Auftraggeber kann die im Bestell- bzw. Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden,
insbesondere SEPA-Lastschrift und Kreditkarte, nutzen.
Die Auswahl der jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden obliegt Sales Pro in Verbindung mit dem
eingesetzten Zahlungsdienstleister.
(6) Soweit der Auftraggeber als Zahlungsmethode die SEPA-Lastschrift wählt, erfolgt die Erteilung
des hierfür erforderlichen SEPA-Lastschriftmandats ausschließlich im Rahmen des technischen
Zahlungsvorgangs über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Sales Pro speichert oder verarbeitet keine eigenen SEPA-Lastschriftmandate.Das vom Auftraggeber im Rahmen des Zahlungsvorgangs erteilte Mandat gilt für die jeweils
vereinbarten wiederkehrenden Zahlungen bis zu dessen Widerruf.
Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats berührt die vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten,
insbesondere während einer vereinbarten Mindestlaufzeit, nicht.
(7) Schlägt eine Zahlung fehl, wird diese vom Zahlungsdienstleister abgelehnt oder vom
Auftraggeber zurückbelastet (z. B. Rücklastschrift oder Rückbuchung bei Kreditkartenzahlung),
bleibt der Vergütungsanspruch von Sales Pro unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den offenen Betrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
drei Werktagen nach entsprechender Aufforderung, auszugleichen.
Etwaige durch die fehlgeschlagene Zahlung oder Rückbelastung entstehende Gebühren des
Zahlungsdienstleisters trägt der Auftraggeber.
(8) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen berechtigt.
§5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag wird mit einer festen Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten geschlossen.
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht für den Auftraggeber einmalig das Recht, den Vertrag
erstmals zum Ablauf des ersten (1.) Vertragsmonats ordentlich zu kündigen, sofern der Zielkorridor
nicht erreicht wurde (Sonderkündigungsrecht).
(3) Wird von dem Sonderkündigungsrecht gemäß Absatz (2) kein Gebrauch gemacht, läuft der
Vertrag bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Absatz (1) fort.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere
sechs (6) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(5) In den Verlängerungszeiträumen besteht kein Sonderkündigungsrecht gemäß Absatz (2). Eine
ordentliche Kündigung ist ausschließlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
(6) Soweit gesetzlich zulässig, sind freie Kündigungsrechte während der jeweiligen Vertragslaufzeit
ausgeschlossen.
(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Sales Pro beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag
bei Sales Pro eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen
Daten bei Sales Pro vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Sales Pro sich vor, weitere Leistungen
bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Sales Pro berechtigt, den
Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§7 Erfüllung
(1) Sales Pro wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt
durchführen.
§8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu
gewährleisten. Sales Pro behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße
beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen,
sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre
Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus
geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den
störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren
Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal
erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der
entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen
unberührt.
(3) Innerhalb von gemeinsamen Videokonferenzen übt Sales Pro das virtuelle Hausrecht aus. Der
Kunde hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung
bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von Fragen durch den Kunden. Sales Pro wird
jedoch die Anliegen seiner Kunden bestmöglich berücksichtigen.
§9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Sales Pro überlassene Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter
sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der
Kunde stellt Sales Pro insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält alle Nutzungsrechte in Bezug auf die von Sales Pro erstellten und zur
Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne
des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von
Sales Pro für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im
Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Materialien, Pflichtenhefte,Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich
dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in
sonstiger Form).
Die Nutzungsrechte gelten für den Kunden auch nach der Zusammenarbeit bzw. Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Sales Pro nach dem
Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(4) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes
zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein
Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
(5) Sales Pro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung unter
Beachtung der DSGVO.
§11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß
Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Sales Pro
anderweitig eingeräumt.
§12 Haftung
1. Sales Pro haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Sales
Pro haftet nicht für Bußgelder oder Schäden infolge vom Auftraggeber veranlasster
Maßnahmen. Der Auftraggeber stellt Sales Pro von Ansprüchen Dritter frei, sofern Sales Pro
auf dessen Weisung gehandelt hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
ausdrücklich vereinbarte Leistungsgarantien nach §2
§ 13 Referenznennung
1. Sales Pro ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunde öffentlich zu benennen, sofern
dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Dies umfasst insbesondere Namen, Logos,
Erfolgsergebnisse und allgemeine Projektbeschreibung.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhaltderartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Sales
Pro maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Sales Pro und dem Kunden unterliegt deutschem
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Sales Pro. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der
Sitz von Sales Pro. Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten auch für Zahlungsansprüche aus
Rechnungen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Sales Pro und der Kunde sind verpflichtet, die
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2026