Rechtliches

§1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

gelten für alle Verträge, die Sales Pro mit ihren Kunden schließt,

wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine

juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-

rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder

„Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende,

entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit

Vertragsbestandteil, als Sales Pro ihrer Geltung ausdrücklich

zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,

beispielsweise auch dann, wenn Sales Pro in Kenntnis der AGB

des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos

beginnt.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen,

ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§2 Leistungen von Sales Pro / Mitwirkung des Kunden

Sales Pro erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich der

Telefonakquise für den Kunden. Ziel ist die Vereinbarung von

Terminen zwischen dem Kunden und potenziellen

Interessenten. Leistungsumfang, Preise und Termine richten

sich nach dem jeweiligen Angebot, das Bestandteil des Vertrags

ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der

vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen

rechtzeitig, vollständig und in der von uns vorgegebenen Form

zu erbringen. Die Art, der Umfang und die Form der

Mitwirkungspflichten richten sich nach unseren Vorgaben, die

wir unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des(3) Kunden festlegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich

insbesondere, während der Zusammenarbeit ausschließlich

über die von uns angegebenen Kommunikationswege zu

kommunizieren und uns unverzüglich mitzuteilen, ob

vereinbarte Termine stattgefunden haben oder nicht.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vorgaben können von

uns jederzeit mitgeteilt werden und sind vom Kunden

unverzüglich umzusetzen. Kommt der Kunde seiner

Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir

berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Mitwirkung

auszusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung

bereits geleisteter Vergütungen besteht nicht, soweit die

Nichterbringung unserer Leistung auf der fehlenden Mitwirkung

des Kunden beruht.

Sales Pro garantiert die Lieferung der im jeweiligen

Abrechnungsmonat vereinbarten Anzahl qualifizierter Termine

gemäß §2 Abs. (5). Sollten innerhalb des jeweiligen

Abrechnungsmonats nicht alle vereinbarten qualifizierten

Termine zustande kommen, werden die fehlenden Termine im

Folgemonat nachgeliefert. Ein Anspruch auf Rückerstattung der

Vergütung besteht nicht, sofern Sales Pro die Nachlieferung

erbringt. Voraussetzung für die Nachlieferung ist die

ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers gemäß §2 Abs.

(2) sowie die Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen.

(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit

der Kontaktmaßnahmen im Hinblick auf Datenschutz-,

Wettbewerbs- und Telekommunikationsrecht.

(5) Die Leadrecherche stellt eine fortlaufende, monatlich zu

erbringende Leistung dar und ist unabhängig von der Anzahl

tatsächlich zustande gekommener Gespräche zu vergüten.

Sofern die zur Bearbeitung vorgesehenen Leads vom Auftraggeber

bereitgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn

jedes Abrechnungsmonats eine vollständige und den

nachfolgenden Kriterien entsprechende Leadliste in ausreichender

Menge zur Verfügung zu stellen.Ein Lead gilt nur dann als vertragsgemäß bereitgestellt, wenn

dieser mindestens die folgenden Angaben vollständig und korrekt

enthält:

• vollständiger Unternehmensname,

• Unternehmenswebseite,

• vollständiger Name des Ansprechpartners

(Geschäftsführer oder gleichwertige geschäftsführende bzw.

entscheidungsbefugte Position),

• gültige geschäftliche E-Mail-Adresse des

Ansprechpartners oder des Unternehmens,

• erreichbare Telefonnummer,

• Unternehmensgröße gemäß der im Onboarding

gemeinsam festgelegten Kriterien.

Leads, die diese Kriterien nicht erfüllen, gelten nicht als

vertragsgemäß bereitgestellt.

Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht, nicht rechtzeitig oder

nicht in der vereinbarten Qualität nach, bleiben die

Vergütungsansprüche von Sales Pro unberührt.

Etwaige Einschränkungen der Leistungserbringung oder der

Zielerreichung, die auf unzureichende oder fehlerhafte Leadlisten

des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keine

Minderungs-, Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche.

(6) Ein qualifizierter Termin im Sinne dieses Vertrags liegt vor, wenn

folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

a) Der Termin wurde mit einem Ansprechpartner vereinbart, der

dem vereinbarten Zielkundenprofil entspricht und über

Entscheidungs- oder maßgeblichen Einfluss auf die

Kaufentscheidung verfügt oder diese intern weiterleiten kann.

b) Der Gesprächspartner hat im Rahmen des Erstkontakts ein

grundsätzliches Interesse an der vom Auftraggeber

angebotenen Dienstleistung oder Lösung signalisiert.

c) Der Termin wurde dem Auftraggeber vorab mit Datum, Uhrzeit

und Kontaktdaten des Gesprächspartners mitgeteilt.

d) Der Termin findet statt.

Die inhaltliche Qualität des Gesprächs, der Verlauf des Termins

sowie ein etwaiger Vertragsabschluss sind ausdrücklich nicht

geschuldet und stellen keine Voraussetzung für die Qualifikation

des Termins dar.Die Prüfung, ob ein Termin die vorstehenden Kriterien erfüllt, erfolgt

anhand der objektiven Voraussetzungen dieser Regelung.

(7) Einwendungen des Auftraggebers sind innerhalb von 7

Kalendertagen nach Durchführung oder angesetztem Termin

schriftlich geltend zu machen und substantiiert zu begründen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt der Termin als

anerkannt.

(8) Es wird kein wirtschaftlicher Erfolg garantiert;

Terminvereinbarung stellt keine Zusage für Abschluss oder Umsatz

dar.

(9) Die vereinbarten Leistungen beschränken sich ausschließlich

auf die Terminvereinbarung mit potenziellen Interessenten.

(10) Sales Pro ist berechtigt, Art, Umfang und Ablauf der Leistung

nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des

Kunden festzulegen.

(11) Sales Pro ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen

Pflichten geeignete Dritte, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen

einzusetzen. Sales Pro bleibt gegenüber dem Auftraggeber

alleiniger Vertragspartner.

(12) Sofern die Unterbrechung der Leistungserbringung nicht von

Sales Pro zu vertreten ist, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits

erbrachte oder vereinbarte Leistungen bestehen.

(13) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Angebots

und der Gesprächsinhalte selbst verantwortlich. Sales Pro

übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Haftung in Bezug auf das

Angebot oder die Konvertierung durch den Kunden.

(14) Der Kunde verpflichtet sich uns zu antworten und uns

innerhalb von 7 Tagen Feedback zu geben, wenn wir eine

Änderung vorschlagen oder einen Meilenstein abliefern, sofern der

Kunde nicht aus wichtigem Grund an der fristgerechten

Rückmeldung gehindert war.

§3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Sales Pro und dem Kunden kann

fernmündlich, schriftlich oder, in Textform und auch mittels

kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.§4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Sales Pro angegeben und mitgeteilt werden,

sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung für die vereinbarte Leadrecherche sowie für die

im jeweiligen Abrechnungsmonat zu erbringenden Termine ist

monatlich im Voraus fällig. Diese Zahlungsmodalität gilt für die

gesamte vereinbarte Laufzeit der Zusammenarbeit und wiederholt

sich entsprechend für jeden Folgemonat automatisch, sofern keine

abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich

ist der jeweilige Kalendermonat als Leistungszeitraum.

(3) Werden vereinbarte Termine durch den Kunden abgesagt,

verschoben oder nicht wahrgenommen, bleibt der

Vergütungsanspruch von Sales Pro unberührt. In diesen Fällen

besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatztermine, sofern der

Termin durch Sales Pro ordnungsgemäß vereinbart und bestätigt

wurde.

(4) Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage ab

Rechnungseingang. Die Leistungserbringung beginnt bzw. setzt

sich ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang fort.

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht oder seinen

Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Sales Pro berechtigt, die

Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung bzw. Mitwirkung

auszusetzen. Der Vergütungsanspruch für bereits abgerechnete

Leistungszeiträume bleibt unberührt.

(5) Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über den externen

Zahlungsdienstleister Stripe.

Der Auftraggeber kann die im Bestell- bzw. Buchungsprozess

angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere SEPA-Lastschrift

und Kreditkarte, nutzen.

Die Auswahl der jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden obliegt

Sales Pro in Verbindung mit dem eingesetzten

Zahlungsdienstleister.

(6) Soweit der Auftraggeber als Zahlungsmethode die SEPA-

Lastschrift wählt, erfolgt die Erteilung des hierfür erforderlichen

SEPA-Lastschriftmandats ausschließlich im Rahmen des

technischen Zahlungsvorgangs über den Zahlungsdienstleister

Stripe.Sales Pro speichert oder verarbeitet keine eigenen SEPA-

Lastschriftmandate.

Das vom Auftraggeber im Rahmen des Zahlungsvorgangs erteilte

Mandat gilt für die jeweils vereinbarten wiederkehrenden Zahlungen

bis zu dessen Widerruf.

Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats berührt die vertraglich

vereinbarten Zahlungspflichten, insbesondere während einer

vereinbarten Mindestlaufzeit, nicht.

(7) Schlägt eine Zahlung fehl, wird diese vom Zahlungsdienstleister

abgelehnt oder vom Auftraggeber zurückbelastet (z. B.

Rücklastschrift oder Rückbuchung bei Kreditkartenzahlung), bleibt

der Vergütungsanspruch von Sales Pro unberührt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den offenen Betrag unverzüglich,

spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach

entsprechender Aufforderung, auszugleichen.

Etwaige durch die fehlgeschlagene Zahlung oder Rückbelastung

entstehende Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der

Auftraggeber.

(8) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder

rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

§5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag wird mit einer festen Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten

geschlossen.

(2) Abweichend von Absatz (1) besteht für den Auftraggeber einmalig das Recht, den

Vertrag erstmals zum Ablauf des ersten (1.) Vertragsmonats ordentlich zu kündigen.

(Sonderkündigungsrecht).

(3) Wird von dem Sonderkündigungsrecht gemäß Absatz (2) kein Gebrauch gemacht,

läuft der Vertrag bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Absatz (1) fort.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch

um weitere sechs (6) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum

Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

(5) In den Verlängerungszeiträumen besteht kein Sonderkündigungsrecht gemäß

Absatz (2). Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich zum Ende der jeweiligen

Vertragslaufzeit möglich.(6) Soweit gesetzlich zulässig, sind freie Kündigungsrechte während der jeweiligen

Vertragslaufzeit ausgeschlossen.

(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt.

§6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Sales Pro beginnen

nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Sales Pro eingegangen ist

und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen

Daten bei Sales Pro vollständig vorliegen beziehungsweise die

notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Sales

Pro sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen

Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer

fälligen Zahlung gegenüber Sales Pro in Verzug, ist Sales Pro

berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die

Leistungen einzustellen. Sales Pro ist berechtigt, die bis zum

nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung

als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen, sofern kein

geringerer Schaden nachgewiesen wird.

§7 Erfüllung

(1) Sales Pro wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß

Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.

(2) Ist Sales Pro gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu

erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre

des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Sales Pro

unberührt.

§8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen

Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Sales Pro behält sich

vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise

sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere

Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder

anderweitige Dritte, insbesondere unwahreTatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu

verfolgen und darüber hinaus geeignete rechtliche Schritte

einzuleiten.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und

Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an

unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und

unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt

festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind

wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der

entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser

Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

(3) Innerhalb von gemeinsamen Videokonferenzen auf Zoom übt

Sales Pro das virtuelle Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren

Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf

Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von

Fragen durch den Kunden. Sales Pro wird jedoch die Anliegen

seiner Kunden bestmöglich berücksichtigen.

§9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Sales Pro überlassene

Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die

Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen

vorliegen. Der Kunde stellt Sales Pro insoweit von jeglicher

Inanspruchnahme Dritter frei.

§10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält alle Nutzungsrechte in Bezug auf die von

Sales Pro erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und

Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne

des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw.

Dienstleistungen oder Teile davon, die von Sales Pro für den

Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente,

Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes

Knowhow, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe,

(elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware

einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-

Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).Die Nutzungsrechte gelten für den Kunden auch nach der

Zusammenarbeit bzw. Vertragslaufzeit.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der

Kunde die Sales Pro nach dem Hauptvertrag zustehende

Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte

(auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches

gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(4) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten

und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt

werden. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein

Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

(5) Sales Pro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich

zur Vertragserfüllung unter Beachtung der DSGVO.

§11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und

Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von

Gesetzes wegen noch wird ein solches von Sales Pro anderweitig

eingeräumt.

(1) §12 Haftung

Sales Pro haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei

leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Sales Pro

haftet nicht für Bußgelder oder Schäden infolge vom

Auftraggeber veranlasster Maßnahmen. Der Auftraggeber stellt

Sales Pro von Ansprüchen Dritter frei, sofern Sales Pro auf

dessen Weisung gehandelt hat.

(1) § 13 Referenznennung

Sales Pro ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunde

öffentlich zu benennen, sofern dem nicht ausdrücklich in

Textform widersprochen wurde. Dies umfasst insbesondere

Namen, Logos, Erfolgsergebnisse und allgemeine

Projektbeschreibung.§14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie

schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle

Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,

Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor

diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein

schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Sales Pro

maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Sales Pro und dem

Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-

Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Sales Pro. Ausschließlicher

kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Sales Pro.

Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten auch für Zahlungsansprüche

aus Rechnungen.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus

tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der

übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Sales Pro

und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder

undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu

ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am

Stand: 01.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sales Pro (Samuel Junas), Alte Poststraße 16, 94036 Passau gegenüber Unternehmern und Kaufleuten