Rechtliches
§1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle Verträge, die Sales Pro mit ihren Kunden schließt,
wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder
„Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als Sales Pro ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn Sales Pro in Kenntnis der AGB
des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos
beginnt.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen,
ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§2 Leistungen von Sales Pro / Mitwirkung des Kunden
Sales Pro erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich der
Telefonakquise für den Kunden. Ziel ist die Vereinbarung von
Terminen zwischen dem Kunden und potenziellen
Interessenten. Leistungsumfang, Preise und Termine richten
sich nach dem jeweiligen Angebot, das Bestandteil des Vertrags
ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der
vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen
rechtzeitig, vollständig und in der von uns vorgegebenen Form
zu erbringen. Die Art, der Umfang und die Form der
Mitwirkungspflichten richten sich nach unseren Vorgaben, die
wir unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des(3) Kunden festlegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich
insbesondere, während der Zusammenarbeit ausschließlich
über die von uns angegebenen Kommunikationswege zu
kommunizieren und uns unverzüglich mitzuteilen, ob
vereinbarte Termine stattgefunden haben oder nicht.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vorgaben können von
uns jederzeit mitgeteilt werden und sind vom Kunden
unverzüglich umzusetzen. Kommt der Kunde seiner
Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir
berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Mitwirkung
auszusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung
bereits geleisteter Vergütungen besteht nicht, soweit die
Nichterbringung unserer Leistung auf der fehlenden Mitwirkung
des Kunden beruht.
Sales Pro garantiert die Lieferung der im jeweiligen
Abrechnungsmonat vereinbarten Anzahl qualifizierter Termine
gemäß §2 Abs. (5). Sollten innerhalb des jeweiligen
Abrechnungsmonats nicht alle vereinbarten qualifizierten
Termine zustande kommen, werden die fehlenden Termine im
Folgemonat nachgeliefert. Ein Anspruch auf Rückerstattung der
Vergütung besteht nicht, sofern Sales Pro die Nachlieferung
erbringt. Voraussetzung für die Nachlieferung ist die
ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers gemäß §2 Abs.
(2) sowie die Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen.
(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit
der Kontaktmaßnahmen im Hinblick auf Datenschutz-,
Wettbewerbs- und Telekommunikationsrecht.
(5) Die Leadrecherche stellt eine fortlaufende, monatlich zu
erbringende Leistung dar und ist unabhängig von der Anzahl
tatsächlich zustande gekommener Gespräche zu vergüten.
Sofern die zur Bearbeitung vorgesehenen Leads vom Auftraggeber
bereitgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn
jedes Abrechnungsmonats eine vollständige und den
nachfolgenden Kriterien entsprechende Leadliste in ausreichender
Menge zur Verfügung zu stellen.Ein Lead gilt nur dann als vertragsgemäß bereitgestellt, wenn
dieser mindestens die folgenden Angaben vollständig und korrekt
enthält:
• vollständiger Unternehmensname,
• Unternehmenswebseite,
• vollständiger Name des Ansprechpartners
(Geschäftsführer oder gleichwertige geschäftsführende bzw.
entscheidungsbefugte Position),
• gültige geschäftliche E-Mail-Adresse des
Ansprechpartners oder des Unternehmens,
• erreichbare Telefonnummer,
• Unternehmensgröße gemäß der im Onboarding
gemeinsam festgelegten Kriterien.
Leads, die diese Kriterien nicht erfüllen, gelten nicht als
vertragsgemäß bereitgestellt.
Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht, nicht rechtzeitig oder
nicht in der vereinbarten Qualität nach, bleiben die
Vergütungsansprüche von Sales Pro unberührt.
Etwaige Einschränkungen der Leistungserbringung oder der
Zielerreichung, die auf unzureichende oder fehlerhafte Leadlisten
des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keine
Minderungs-, Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
(6) Ein qualifizierter Termin im Sinne dieses Vertrags liegt vor, wenn
folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
a) Der Termin wurde mit einem Ansprechpartner vereinbart, der
dem vereinbarten Zielkundenprofil entspricht und über
Entscheidungs- oder maßgeblichen Einfluss auf die
Kaufentscheidung verfügt oder diese intern weiterleiten kann.
b) Der Gesprächspartner hat im Rahmen des Erstkontakts ein
grundsätzliches Interesse an der vom Auftraggeber
angebotenen Dienstleistung oder Lösung signalisiert.
c) Der Termin wurde dem Auftraggeber vorab mit Datum, Uhrzeit
und Kontaktdaten des Gesprächspartners mitgeteilt.
d) Der Termin findet statt.
Die inhaltliche Qualität des Gesprächs, der Verlauf des Termins
sowie ein etwaiger Vertragsabschluss sind ausdrücklich nicht
geschuldet und stellen keine Voraussetzung für die Qualifikation
des Termins dar.Die Prüfung, ob ein Termin die vorstehenden Kriterien erfüllt, erfolgt
anhand der objektiven Voraussetzungen dieser Regelung.
(7) Einwendungen des Auftraggebers sind innerhalb von 7
Kalendertagen nach Durchführung oder angesetztem Termin
schriftlich geltend zu machen und substantiiert zu begründen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt der Termin als
anerkannt.
(8) Es wird kein wirtschaftlicher Erfolg garantiert;
Terminvereinbarung stellt keine Zusage für Abschluss oder Umsatz
dar.
(9) Die vereinbarten Leistungen beschränken sich ausschließlich
auf die Terminvereinbarung mit potenziellen Interessenten.
(10) Sales Pro ist berechtigt, Art, Umfang und Ablauf der Leistung
nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des
Kunden festzulegen.
(11) Sales Pro ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen
Pflichten geeignete Dritte, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen
einzusetzen. Sales Pro bleibt gegenüber dem Auftraggeber
alleiniger Vertragspartner.
(12) Sofern die Unterbrechung der Leistungserbringung nicht von
Sales Pro zu vertreten ist, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits
erbrachte oder vereinbarte Leistungen bestehen.
(13) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Angebots
und der Gesprächsinhalte selbst verantwortlich. Sales Pro
übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Haftung in Bezug auf das
Angebot oder die Konvertierung durch den Kunden.
(14) Der Kunde verpflichtet sich uns zu antworten und uns
innerhalb von 7 Tagen Feedback zu geben, wenn wir eine
Änderung vorschlagen oder einen Meilenstein abliefern, sofern der
Kunde nicht aus wichtigem Grund an der fristgerechten
Rückmeldung gehindert war.
§3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Sales Pro und dem Kunden kann
fernmündlich, schriftlich oder, in Textform und auch mittels
kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.§4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Sales Pro angegeben und mitgeteilt werden,
sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung für die vereinbarte Leadrecherche sowie für die
im jeweiligen Abrechnungsmonat zu erbringenden Termine ist
monatlich im Voraus fällig. Diese Zahlungsmodalität gilt für die
gesamte vereinbarte Laufzeit der Zusammenarbeit und wiederholt
sich entsprechend für jeden Folgemonat automatisch, sofern keine
abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich
ist der jeweilige Kalendermonat als Leistungszeitraum.
(3) Werden vereinbarte Termine durch den Kunden abgesagt,
verschoben oder nicht wahrgenommen, bleibt der
Vergütungsanspruch von Sales Pro unberührt. In diesen Fällen
besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatztermine, sofern der
Termin durch Sales Pro ordnungsgemäß vereinbart und bestätigt
wurde.
(4) Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage ab
Rechnungseingang. Die Leistungserbringung beginnt bzw. setzt
sich ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang fort.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht oder seinen
Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Sales Pro berechtigt, die
Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung bzw. Mitwirkung
auszusetzen. Der Vergütungsanspruch für bereits abgerechnete
Leistungszeiträume bleibt unberührt.
(5) Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über den externen
Zahlungsdienstleister Stripe.
Der Auftraggeber kann die im Bestell- bzw. Buchungsprozess
angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere SEPA-Lastschrift
und Kreditkarte, nutzen.
Die Auswahl der jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden obliegt
Sales Pro in Verbindung mit dem eingesetzten
Zahlungsdienstleister.
(6) Soweit der Auftraggeber als Zahlungsmethode die SEPA-
Lastschrift wählt, erfolgt die Erteilung des hierfür erforderlichen
SEPA-Lastschriftmandats ausschließlich im Rahmen des
technischen Zahlungsvorgangs über den Zahlungsdienstleister
Stripe.Sales Pro speichert oder verarbeitet keine eigenen SEPA-
Lastschriftmandate.
Das vom Auftraggeber im Rahmen des Zahlungsvorgangs erteilte
Mandat gilt für die jeweils vereinbarten wiederkehrenden Zahlungen
bis zu dessen Widerruf.
Ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats berührt die vertraglich
vereinbarten Zahlungspflichten, insbesondere während einer
vereinbarten Mindestlaufzeit, nicht.
(7) Schlägt eine Zahlung fehl, wird diese vom Zahlungsdienstleister
abgelehnt oder vom Auftraggeber zurückbelastet (z. B.
Rücklastschrift oder Rückbuchung bei Kreditkartenzahlung), bleibt
der Vergütungsanspruch von Sales Pro unberührt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den offenen Betrag unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach
entsprechender Aufforderung, auszugleichen.
Etwaige durch die fehlgeschlagene Zahlung oder Rückbelastung
entstehende Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der
Auftraggeber.
(8) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
§5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag wird mit einer festen Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten
geschlossen.
(2) Abweichend von Absatz (1) besteht für den Auftraggeber einmalig das Recht, den
Vertrag erstmals zum Ablauf des ersten (1.) Vertragsmonats ordentlich zu kündigen.
(Sonderkündigungsrecht).
(3) Wird von dem Sonderkündigungsrecht gemäß Absatz (2) kein Gebrauch gemacht,
läuft der Vertrag bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Absatz (1) fort.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch
um weitere sechs (6) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum
Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
(5) In den Verlängerungszeiträumen besteht kein Sonderkündigungsrecht gemäß
Absatz (2). Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich zum Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit möglich.(6) Soweit gesetzlich zulässig, sind freie Kündigungsrechte während der jeweiligen
Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
§6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Sales Pro beginnen
nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Sales Pro eingegangen ist
und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen
Daten bei Sales Pro vollständig vorliegen beziehungsweise die
notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Sales
Pro sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen
Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer
fälligen Zahlung gegenüber Sales Pro in Verzug, ist Sales Pro
berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die
Leistungen einzustellen. Sales Pro ist berechtigt, die bis zum
nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung
als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen, sofern kein
geringerer Schaden nachgewiesen wird.
§7 Erfüllung
(1) Sales Pro wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß
Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.
(2) Ist Sales Pro gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu
erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre
des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Sales Pro
unberührt.
§8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen
Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Sales Pro behält sich
vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise
sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere
Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder
anderweitige Dritte, insbesondere unwahreTatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu
verfolgen und darüber hinaus geeignete rechtliche Schritte
einzuleiten.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und
Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an
unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und
unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt
festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind
wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der
entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser
Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
(3) Innerhalb von gemeinsamen Videokonferenzen auf Zoom übt
Sales Pro das virtuelle Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren
Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf
Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von
Fragen durch den Kunden. Sales Pro wird jedoch die Anliegen
seiner Kunden bestmöglich berücksichtigen.
§9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Sales Pro überlassene
Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die für die
Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen
vorliegen. Der Kunde stellt Sales Pro insoweit von jeglicher
Inanspruchnahme Dritter frei.
§10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält alle Nutzungsrechte in Bezug auf die von
Sales Pro erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und
Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne
des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw.
Dienstleistungen oder Teile davon, die von Sales Pro für den
Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente,
Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes
Knowhow, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe,
(elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware
einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-
Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).Die Nutzungsrechte gelten für den Kunden auch nach der
Zusammenarbeit bzw. Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der
Kunde die Sales Pro nach dem Hauptvertrag zustehende
Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte
(auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches
gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(4) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten
und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt
werden. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein
Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
(5) Sales Pro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich
zur Vertragserfüllung unter Beachtung der DSGVO.
§11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und
Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von
Gesetzes wegen noch wird ein solches von Sales Pro anderweitig
eingeräumt.
(1) §12 Haftung
Sales Pro haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei
leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Sales Pro
haftet nicht für Bußgelder oder Schäden infolge vom
Auftraggeber veranlasster Maßnahmen. Der Auftraggeber stellt
Sales Pro von Ansprüchen Dritter frei, sofern Sales Pro auf
dessen Weisung gehandelt hat.
(1) § 13 Referenznennung
Sales Pro ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunde
öffentlich zu benennen, sofern dem nicht ausdrücklich in
Textform widersprochen wurde. Dies umfasst insbesondere
Namen, Logos, Erfolgsergebnisse und allgemeine
Projektbeschreibung.§14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle
Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor
diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein
schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Sales Pro
maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Sales Pro und dem
Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Sales Pro. Ausschließlicher
kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Sales Pro.
Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten auch für Zahlungsansprüche
aus Rechnungen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus
tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Sales Pro
und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am
Stand: 01.01.2026